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Carl Arnold Kortum · Romanticismo

Viertes Kapitel

alemán

1. Das Gerücht von dem geschehenen Abenteuer
Verbreitete sich überall wie ein laufend Feuer,
Und ward bald durch ganz Schwabenland,
Theils mit, theils ohne Zusatz bekannt.

2. Mancher hielt es für eine ersonnene Märe,
Was da in Schildburg neulich geschehen wäre,
Und jeder nach seiner besondern Manier,
Disputirte davon, theils wider, theils für.

3. Andre erzählten, daß man letzthin habe
In Schildburg gebracht einen Mann zu Grabe,
Welcher nunmehr in Gespenstergestalt
Herumging und erschreckte Jung und Alt.

4. Andre haben sogar behauptet und gesprochen,
Er habe, als Geist, seiner Wittwe den Hals gebrochen,
Weil sie einen jungen Menschen geküßt;
Und was des dummen Zeugs mehr ist.

5. Aber vor allen andern betrug sich
Der Magistrat von Schildburg sehr kluglich;
Denn sobald der erste Schrecken verschwand,
Nahm man das wichtige Geschäft zur Hand,

6. Und that ^in pleno^ deliberiren,
Damit nicht künftig was Aehnlich's möge passiren,
Und machte ^sub Dato^ den 21ten Hornung
Von Wort zu Wort folgende Verordnung:

7. »Sintemal und alldieweil in diesen Tagen
Sich der besondere ^Casus^ zugetragen,
Daß man jemand beinahe mit Haut und Haar
Begraben hätte, der noch lebendig war;

8. Also findet ein hochweiser ^Magistratus
Schildburgensis^, daß es ein fürchterlicher ^Status^
Sei, wenn man jemanden steckt ins Loch,
Welcher bei diesem ^Actu^ lebet noch.

9. Dergleichen Excessen nun künftig vorzubeugen,
Wollen wir alle obrigkeitliche Mühe bezeigen,
Und geben hiemit das ernstliche Gebot:
Niemand zu begraben, er sei dann todt.

10. Wer sich das Gegentheil läßt kommen zu Schulden,
Soll gestraft werden um 14 Goldgulden,
Und dieses verwirkte Strafgeld sei
Dann für's ^Aerarium^ der Kämmerei.

11. Damit es zu jedermanns Kenntniß mög' gelangen,
Soll man dies an der Rathhausthür festhangen,
Imgleichen noch sonst hier und dort,
An den Kirchen und andern öffentlichen Ort.

12. Auf daß jeder Bürger dasselbe sehe
Und sich nach dem Inhalte pünktlich begehe,
'S findet folglich bei diesem Placat
Keine Excüse der Unwissenheit statt.

13. ^Datum^ im völligen ^plenissimo magistratu^,
^Coram^ sämmtlichen gegenwärtigen ^Senatu^.
^Affigatur et bublicetur^
^Et ad Prutacollum notetur^.«

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Expediente

Autor
Carl Arnold Kortum
Título
Viertes Kapitel
Lengua
alemán
Época
Romanticismo
Sala
La Biblioteca
Identificador
ws-de-viertes-kapitel--carl-arnold-kortum-86d1da
Cita recomendada
Carl Arnold Kortum, «Viertes Kapitel», Poetósfera, poetosfera.com/p/ws-de-viertes-kapitel--carl-arnold-kortum-86d1da.html

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